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BBEV Nr. 4 vom Seite 116

Auslandsvermögen im Erbfall

Abstimmung der zivil- bzw. erbrechtlichen und der steuerrechtlichen Elemente

von Christina Chlepas, Nürnberg

Erbrechtliche Sachverhalte mit Auslandsbezug haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnnen. Dies liegt zum einen an der zunehmenden Mobilität und der Tatsache, dass Anlagemöglichkeiten im Ausland vermehrt wahrgenommen werden. Zum anderen wächst auch die Bedeutung des betrieblichen Auslandsvermögens gerade im Bereich des Mittelstands, was im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung zu beachten ist. Da das ausländische Recht sowohl in erbrechtlicher als auch in erbschaft- und schenkungsteuerlicher Hinsicht vom deutschen Recht abweicht, zeigt der folgende Beitrag Fallstricke auf, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können und erläutert Lösungswege.

I. Zivil- bzw. erbrechtliche Erwägungen

Ein Auslandsbezug kann sich im Erbfall dadurch ergeben, dass der Erblasser (auch) im Besitz einer ausländischen Staatsbürgerschaft ist oder aus dem Vorhandensein von Auslandsvermögen (z. B. ausländischem Grundbesitz, ausländischen Bankkonten). In einem ersten Schritt ist daher stets zu klären, welches Recht Anwendung findet. Für die Behandlung von Nachlassfällen mit Auslandsbezug sind zunächst die Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts (Art. 25, 26 EGBGB) heranzuziehen. Hierbei...