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BBEV Nr. 4 vom Seite 100

Vermögensverwaltungsgesellschaften vs. Direktinvestitionen natürlicher Personen

Erste Überlegungen nach dem Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

von Wolfgang Richter, München

Neben der klassischen Vermögensverwaltung im Privatvermögen fungieren vielfach gewerbliche Personenhandelsgesellschaften bzw. Kapitalgesellschaften als Träger von liquiden Assets und Immobilien. Solche Strukturen wurden teilweise gezielt gewählt, um erbschaft- bzw. grunderwerbsteuerliche Vorteile zu erzielen oder um in den Genuss der Steuerprivilegien des § 8b KStG für die Vereinnahmung von Dividenden oder Veräußerungsgewinnen zu kommen. Angesichts der bevorstehenden Veränderungen sowohl der Steuersätze als auch der Grundstrukturen des Steuersystems nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensteuerreform 2008 (Kabinettsbeschluss v. ; mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird noch bis zur Jahresmitte 2007 gerechnet) sowie der noch ausstehenden Erbschaftsteuerreform, sind solche Strukturen auf ihre Vorteilhaftigkeit zu überprüfen. Der folgende Beitrag beleuchtet daher, in welcher Rechtsform die Verwaltung verschiedener Asset-Klassen zukünftig opportun sein wird.

I. Besteuerung unterschiedlicher Asset-Klassen und Gesellschaftsformen

1. Grundzüge des neuen Steuersystems

Mit der Unternehmensteuerreform 2008 beabsichtigte der Gesetzgeber eine ve...