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FG Münster 23.08.2006 1 K 6956/03 F, BBK 7/2007 S. 4672

AfA-Bemessungsgrundlage bei Einlage aus einkünfterelevantem Privatvermögen

Nutzt ein Unternehmer ein Wirtschaftsgut im Bereich der Überschusseinkünfte und legt es anschließend in ein Betriebsvermögen ein, so bemisst sich die AfA nach dem Einlagewert abzüglich der bei den Überschusseinkünften vorgenommenen Abschreibungen (§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dieser Ansicht folgt nach dem FG Niedersachsen jetzt auch das FG Münster (vgl. auch ausführlich Maus, BBK F. 13 S. 4965 und die Übung in diesem Heft ab Seite 401).