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BGH 19.12.2006 XI ZR 113/06, NWB 14/2007 S. 111

Darlehensrecht | Rechtsschutzinteresse des Darlehensgebers an Klage

Ein Darlehensgeber hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrags übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat ().