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VG Arnsberg 18.08.2006 5 L 646/06, NWB 14/2007 S. 108

Vergnügungsteuer | Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Vorauszahlung

Der Beschluss des VG Arnsberg v. 18. 8. 2006 - 5 L 646/06 (KStZ 2007 S. 16) lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für die Erhebung einer Vorauszahlung auf Vergnügungsteuern für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit fehlt es im nordrhein-westfälischen Landesrecht an einer Rechtsgrundlage. Eine entsprechende Satzungsbestimmung ist daher wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unwirksam und aus diesem Grund nicht geeignet, Rechtsgrundlage für Steuervorauszahlungsbescheide zu bilden. (2) Die Bestimmung einer Vergnügungsteuersatzung, die es dem Steuerschuldner ermöglicht, auf Antrag eine Besteuerung von Geldspielapparaten mit Gewinnmöglichkeit nach deren Zahl mit einem einheitlichen Steuersatz zu bewirken, ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Steuerge...