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Gewerbesteuer | BMF zur Steuerfreistellung bei Beteiligung über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft
Der BFH hatte im Urteil v. - I R 95/05 NWB YAAAC-19168 entschieden, dass die Rn. 57 des (BStBl 2003 I S. 292) zur Nichtanwendung der Grundsätze des § 8b Abs. 1 bis 5 KStG sowie des § 3 Nr. 40 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft nicht dem seinerzeit geltenden Recht entspricht und § 8b Abs. 5 KStG in der bis Veranlagungszeitraum 2003 geltenden Fassung gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 ff. EG und gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 ff. EG verstößt. Das BMF hat nun mit Schreiben v. - IV B 7 - G 1421/0 zur allgemeinen Anwendung der Urteilsgrundsätze Stellung genommen. Das Schreiben ist online abrufbar unter NWB ZAAAC-41035.