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FG Saarland 13.02.2007 1 V 1336/06, NWB 14/2007 S. 105

Einkommensteuer | Notarkosten für eine Testamentserrichtung als Werbungskosten

Notarkosten für die Errichtung eines Testaments betreffen grundsätzlich die private Sphäre eines Steuerpflichtigen und können deshalb nicht als Werbungskosten (etwa bei den Einkünften aus Kapitalvermögen) in Ansatz gebracht werden. Dies gilt entsprechend für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung ().