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Gleichzeitige Feier von Geburtstag und Firmenjubiläum
Aufwendungen für eine Feier aus Anlass eines herausgehobenen Geburtstags und eines Firmenjubiläums sind steuerlich nicht abzugsfähig, auch wenn ausschließlich Geschäftsfreunde und Mitarbeiter des Unternehmens eingeladen werden. Die Erwähnung des Geburtstags im Text der jeweiligen Einladungen sowie der enge zeitliche Zusammenhang zum Geburtstag sprechen für eine steuerschädliche private Mitveranlassung.