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Anwendung des pauschalen Nutzungswerts bei Leasingfahrzeug
Die Anwendung des pauschalen Nutzungswerts erfordert nicht die Zugehörigkeit des Kfz zum Betriebsvermögen. Aus dem Gesetzeswortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG lässt sich nicht herleiten, dass das Kfz als solches zum Betriebsvermögen des Nutzers gehören muss. Der Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG enthält – im Gegensatz zu § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG – nicht den Begriff des „betrieblichen” Kraftfahrzeugs, sondern stellt allein auf den Begriff des Kraftfahrzeugs ohne den Zusatz „betrieblich” ab.