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Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids
Es bestehen ernstliche Zweifel, ob es nicht ermessenswidrig ist, den Gesellschafter einer GmbH als Steuerhinterzieher wegen Körperschaftsteuer auf die von der GmbH nicht erklärten Gewinne im Wege der Haftung insoweit in Anspruch zu nehmen, als ihm gleichzeitig die Anrechnung der Körperschaftsteuer bei der Erfassung der nämlichen Gewinne als verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der (eigenen) Einkommensteuer versagt wird.