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BFH 29.08.2007 XI R 5/07, NWB direkt 14/2007 S. 3

Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 AO

Stellt die Beteiligung an einer GbR (Grundstücksgemeinschaft) Sonderbetriebsvermögen des Steuerpflichtigen bei der Beteiligung an einer weiteren GbR (Kanzlei) dar, ist der Gewinnfeststellungsbescheid für die erstere GbR (Grundstücksgemeinschaft) nicht für die Einkommensteuerveranlagung des Steuerpflichtigen, sondern nur für die bezüglich der weiteren GbR (Kanzlei) durchzuführende Gewinnfeststellung bindend. Berücksichtigt das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid das Ergebnis der Feststellung für die GbR (Grundstücksgemeinschaft) zu Unrecht neben dem gesondert festgestellten Gewinn der weiteren GbR (Kanzlei), weil es die Feststellung für die Grundstücksgemeinschaft bezüglich der Einkommensteuerfestsetzung für einen Grundlagenbescheid hält, ist der Einkommensteuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu ändern. In...