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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Polen
Der folgende Beitrag setzt sich mit der Thematik der Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von inländischen Unternehmensvermögen auf natürliche Personen auseinander.
In diesem Zusammenhang wird zuerst auf Grundlagen eingegangen, um anschließend die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Steuertarifs sowie Zahlungsmodalitäten zu erläutern. Abschließend werden anhand eines Berechnungsbeispiels die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen in Polen dargestellt und die Ergebnisse im Fazit zusammengefasst. S. 332
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
Der Erbe von inländischem (in Polen belegenen) Unternehmensvermögen ist grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob er polnischer Staatsangehöriger oder in Polen ansässig ist (Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Upsid). Eine Ausnahme ist in Art. 3 Upsid geregelt. Sie besagt, dass die Erbschaftsteuerpflicht des Erben immer dann nicht eintritt, wenn
am Tag des Erwerbs weder der Erwerber noch der Erblasser polnische Staatsanghörige waren; und
sie ihren ständigen Aufenthaltsort oder Sitz nicht in Polen hatten.
Für Immobilien gilt die Ausnahmeregelung...