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Unterstützungsleistungen an Angehörige im Ausland
Zum Nachweis der tatsächlichen Zahlung von bar geleisteten Unterstützungsaufwendungen an Angehörige im Ausland müssen die Empfängerbestätigungen Zug um Zug gegen Hingabe des Gelds geleistet werden, so dass nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbetstätigungen nicht ausreichend sind. Auch in einem späteren Jahr ausgestellte Unterhaltsbescheinigungen haben keinen Beweiswert für die Frage der Bedürftigeit im Abzugsjahr.