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BMF 12.03.2007 IV A 4 -S 0224/07/0001, NWB direkt 13/2007 S. 3

Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft

Die Gebührenpflicht gilt für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO, die nach dem beim Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sind. Das BMF hat nun erneut zur Gebührenpflicht Stellung genommen und das (BStBl 2007 I S. 66) aufgehoben.