Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft
Die Gebührenpflicht gilt für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO, die nach dem beim Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sind. Das BMF hat nun erneut zur Gebührenpflicht Stellung genommen und das (BStBl 2007 I S. 66) aufgehoben.