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OLG Saarbrücken 02.11.2006 5 W 154/06, NWB 13/2007 S. 102

Wohnungseigentum | Verbot der Haustierhaltung

Ein generelles Haustierhaltungsverbot aufgrund des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nichtig (§ 134 BGB i. V. mit § 13 Abs. 1 und § 15 Abs. 2 WEG). Die Haltung eines Haustiers gehört zum Wesensgehalt der Nutzung des Sondereigentums sowie zur freien Entfaltung der Persönlichkeit (, NJW-RR 2007 S. 779).