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BFH 13.03.2001 VIII R 37/00

Abgabenordnung; | Verfassungsmäßigkeit des § 171 Abs. 14 AO

§ 171 Abs. 14 AO ist verfassungsgemäß und verstößt weder gegen das Rechtsstaatsprinzip noch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (). Die Entscheidung enthält Ausführungen zum Rechtsstaatsprinzip als Verfassungsgrundsatz auch aus der Sicht des Vertrauensschutzes im Rahmen der Rechtssicherheit durch die Festsetzungsverjährung von Steuern und einer Hemmung der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 14 AO, die in einer Anknüpfung an die Zahlung - Zahlungsverjährung nach § 228 AO - zur Folge hat, dass das Leistungsverweigerungsrecht anders behandelt wird als der Rückforderungsanspruch.