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OFD Münster 02.03.2007 Kurzinfo KSt 2/2007, NWB 13/2007 S. 99

Körperschaftsteuer | Betrieb von Sportstätten durch juristische Person des öffentlichen Rechts als Betrieb gewerblicher Art

Es werden vermehrt Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft gestellt, die die steuerliche Behandlung des Betriebs von Sportstätten zum Gegenstand haben. Dabei ist das Ziel in der Regel, die Behandlung als Betrieb gewerblicher Art zu erreichen, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs für neue Anlagen beziehungsweise Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen zu kommen. Die Abgrenzung, ob es sich bei der Tätigkeit einer Gemeinde um eine steuerlich relevante Tätigkeit in Form eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) handelt, richtet sich nach § 4 KStG i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG. Demnach ist eine Tätigkeit dann als BgA zu beurteilen, wenn eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft vorliegt, die sich innerhalb der Betätigung der...