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FG Saarland 01.02.2007 1 V 1273/06, NWB 13/2007 S. 98

Einkommensteuer | Einkünfte und Status von Bordellbetreibern und Prostituierten

Ein Bordell kann in der Weise mitunternehmerisch betrieben werden, dass das Unternehmen nur auf den Namen des einen Mitunternehmers angemeldet ist, während der andere wesentliche Unternehmenstätigkeiten ausübt und an den Erträgen beteiligt ist. Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Schätzung der Einnahmen eines Bordellbetriebs an dem Durchschnittsverdienst einzelner Prostituierter und der Durchschnittszahl der im Bordell tätigen Prostituierten orientiert. Die in Bordellen arbeitenden Prostituierten haben normalerweise den Status von Arbeitnehmern ( NWB BAAAC-39158).