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Österreich | unentgeltliche Übertragung von Liegenschaften
Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist bei inländischen Liegenschaften der dreifache Einheitswert, bei dem es sich im Regelfall um einen niedrigen Betrag handelt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am entschieden, dass die Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Gestaltung verfassungswidrig ist. Die Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung tritt mit dem Ablauf des in Kraft (Reparaturfrist). Durch das Verfahren wird nun die politische Diskussion über die Abschaffung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer neu entfacht. Die Abschaffung könnte jedoch zur Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich (Erbschaftsteuer) führen.