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IWB 6/2007 S. 1136

Österreich | Beschränkung der Steuervergünstigung nicht entnommener Gewinne ist verfassungswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 6.12.2006 (Az.: G 151/06 – 8) entschieden, dass die Beschränkung der Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb gegenüber anderen Einkunftsarten verfassungswidrig und aufzuheben ist. Als Begründung führt der VfGH an, dass eine Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern sachlich nicht mehr gerechtfertigt sei, da die Grenzen fließend sind und das betriebswirtschaftliche Umfeld sich stark angenähert habe. Sofern der Gesetzgeber keine systematischen Änderungen vornimmt, können damit ab dem Steuerjahr 2007 auch Freiberufler für ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit die Steuervergünstigung für nicht entnommene Gewinne in Anspruch nehmen.