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Ungarn | Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung
Die mit Wirkung zum eingeführte Mindestbesteuerung bei der Körperschaftsteuer ist vom ungarischen Verfassungsgerichtshof am als verfassungswidrig aufgehoben worden. Grund ist, dass die Mindestkörperschaftsteuer von 2 % auf den modifizierten Handelsbilanzgewinn auch dann zu entrichten wäre, wenn der tatsächlich erzielte Gewinn niedriger ist.