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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 1407/04 EFG 2007 S. 590 Nr. 8

Gesetze: EStG 2002 § 35a Abs. 1, BGB § 705

Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses bei Beteiligung an einem Arbeitgeberpool

Leitsatz

1. Voraussetzung der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses ist, dass das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und der Haushaltshilfe besteht.

2. Den Beteiligten eines Arbeitgeberpools, die gemeinsam eine für alle Angehörigen des Pools tätige Haushaltshilfe beschäftigen, steht für ihre (anteiligen) Aufwendungen keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG zu, wenn der Pool nach Wortlaut und tatsächlicher Durchführung des Vertrags als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und Arbeitgeber der Haushaltshilfe anzusehen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 590 Nr. 8
INF 2007 S. 288 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2007 S. 1114
WAAAC-40252

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