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Einkommensteuer | Steuergutschrift für von inländischen Gesellschaften gezahlte Dividenden
Die Art. 56 EG und 58 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Steuerregelung entgegenstehen, nach der bei einer Ausschüttung von Dividenden durch eine Kapitalgesellschaft ein in einem Mitgliedstaat unbeschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner dann in den Genuss einer Steuergutschrift kommt, die nach Maßgabe des für die ausgeschütteten Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatzes berechnet wird, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz im selben Mitgliedstaat hat, nicht aber dann, wenn sie ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat.
Praxishinweise: Bis 2001 konnten sich Aktionäre deutscher Konzerne eine Steuergutschrift auf die Körperschaftsteuer holen, die das Unternehmen gezahlt hatte – und so ihre Dividendensteuern verringern. Im Europäischen Binnenmarkt jedoch muss d...