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BFH 13.12.2006 VIII R 31/05, StuB 6/2007 S. 235

Einkommen-/Lohnsteuer | Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit als vGA

Bezieht ein nicht beherrschender Gesellschafter, der aber zugleich leitender Angestellter der GmbH ist, neben einem hohen Festgehalt, Sonderzahlungen und einer Gewinntantieme zusätzlich Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit, so können diese in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des BFH zur Qualifizierung derartiger Zuschläge an Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund einer Gesamtwürdigung als verdeckte Gewinnausschüttungen bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht als steuerfreie Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen sein (Bezug: § 157 Abs. 2 Halbsatz 1 AO 1977; § 3b, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; § 68 Satz 1 FGO).

Praxishinweise: Der BFH behandelt den an der GmbH beteiligten leitenden Angestellten wie einen beteiligten...