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BFH 09.11.2006 V R 9/04, StuB 6/2007 S. 239

Umsatzsteuer | Steuerpflicht von Zuschüssen bei Erschließung durch einen Erschließungsträger

Leistungen, die ein Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH zur Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen bezieht, werden für die durch Erschließungsvertrag gem. § 124 BauGB geschuldete Erschließungsleistung dieser GmbH verwendet (Bezug: § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993; Art. 17 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG; § 123, § 124 BauGB).

Praxishinweise: Mit der Durchführung der Erschließung erbringt der Erschließungsträger (GmbH) eine gesonderte Leistung, weshalb Zuschüsse der Gemeinde Entgelt für diese Leistung sind und kein Entgelt für die (spätere) Übertragung der Erschließungsanlagen. Diese Beurteilung hat zur Folge, dass die Zuschüsse steuerpflichtiges Entgelt darstellen und die Vorsteuer aus den vom Erschließungsträger für die Erschließung bezogenen Leistungen voll abzugsfähig ist.

– erl –