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Umsatzsteuer | Entgeltberichtigung nach Beendigung einer Organschaft
Wird das Entgelt für eine während des Bestehens einer Organschaft bezogene Leistung nach Beendigung der Organschaft uneinbringlich, ist der Vorsteuerabzug nicht gegenüber dem bisherigen Organträger, sondern gegenüber dem im Zeitpunkt des Uneinbringlichwerdens bestehenden Unternehmen – dem früheren Organ – zu berichtigen (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG 1993; § 171 Abs. 5, § 174 Abs. 4, § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977).
Praxishinweise: Bei der Entgeltänderung (§ 17 UStG) ist die Berichtigung in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem die Änderung (z. B. Uneinbringlichkeit) eingetreten ist. Durchzuführen ist die Berichtigung von dem Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat bzw. an den der Umsatz ausgeführt worden ist. Da eine rückwirkende Änderung der Steuerfestsetzung ausdrücklich nicht gewoll...