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Sonderabschreibungswahlrecht und Bilanzänderung
Die in Zusammenhang mit einer nachträglichen, bilanzberichtigenden Aktivierung eines Wirtschaftsguts erfolgende Ausübung eines dieses Wirtschaftsgut betreffenden Sonderabschreibungsrechts ist gem. NWB XXXXX-XXXXX (BFH/NV 2007 S. 48) als erstmalige Wahrnehmung des Sonderabschreibungswahlrechts und nicht als Bilanzänderung anzusehen (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG).