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Gewinntantieme: bilanztechnisches Darstellungswahlrecht – Korrektur der Bemessungsgrundlage bei Ausübung steuerlicher Gestaltungswahlrechte
(1) Eine von der Ausübung bilanztechnischer Darstellungswahlrechte abhängige Gewinntantieme führt gem. rkr. Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.7.2006 – 3 K 485/02 NWB BAAAC-18062 (EFG 2006 S. 1931) zu einer vGA an den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. (2) Die Bemessungsgrundlage einer Gewinntantieme wird fremdüblicherweise ggf. auch um gewinnsteigernde Folgewirkungen der Ausübung steuerlicher Gestaltungswahlrechte korrigiert (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Praxishinweise: (1) Die Klägerin, eine GmbH, hatte mit ihren beiden Geschäftsführern eine Tantiemevereinbarung getroffen und dabei als Bemessungsgrundlage „das Jahresergebnis vor Steuern und Zuführung zu Sonderposten mit Rücklageanteil, soweit es nicht zur Tilgung eines Verlustvortrags benötigt wird”, vereinbart. Das FA und das FG hielt...