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FG München 13.11.2006 13 K 1664/04, NWB direkt 12/2007 S. 6

Freiberufliche Dolmetschertätigkeit für Europäisches Patentamt vor 2003 nicht steuerbefreit

Entgegen R 197 Abs. 3 Satz 4 EStR 1999 sind für die Berechnung der begünstigten Einkommensteuer gem. § 34 Abs. 1 EStG in der seit 1999 geltenden Fassung die Verlustausgleichsbeschränkungen des § 2 Abs. 3 Satz 3 ff. EStG nicht zu beachten, sondern es sind vielmehr vorrangig die laufenden negativen Einkünfte mit den laufenden positiven Einkünften zu verrechnen; erst danach ist eine Verrechnung mit den tarifbegünstigten Einkünften vorzunehmen. Dies gilt auch entsprechend, wenn kein im Streitjahr angefallener laufender Verlust, sondern im Wege des Verlustrücktrags ein im folgenden Jahr angefallener Verlust zu berücksichtigen ist. Vor dem erzielte Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit als Dolmetscherin für das Europäische Patentamt sind nicht nach dem Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) steuerbefreit un...