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Investitionszulage | Kein Ausschluss der Doppelförderung
Die durch Art. 1 InvZulÄndG v. 20. 12. 2000 eingeführte Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG, dass Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten i. S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 InvZulG 1999 und auf nachträgliche Herstellungsarbeiten entfallende Anschaffungskosten i. S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 InvZulG 1999 nur zu gewähren ist, wenn der Anspruchsberechtigte und im Veräußerungsfall der Erwerber für die Herstellungsarbeiten keine erhöhten Absetzungen in Anspruch nimmt, gilt nach dem NWB RAAAC-39854 nicht für Investitionen, die der Investor bereits vor der endgültigen Beschlussfassung des InvZulÄndG begonnen hat. – Anmerkung: Klarstellungen, die keine sind, haben in der neueren Steuergesetzgebung Konjunktur. Es handelt sich dabei oft um bloße Behauptungen, deren Absicht offenkundig ist. Sie...