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Das neue Vertragsarztänderungsgesetz
Neue Möglichkeiten bei ärztlichen Kooperationen und der Anstellung von Ärzten
Zum ist das Vertragsarztänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wird die Gestaltungsfreiheit bei der Berufsausübung von vertragsärztlich tätigen Ärzten erheblich vergrößert. Neben der Zweigpraxis, der Teilzulassung, der Teilgemeinschaftspraxis und der überörtlichen Gemeinschaftspraxis ist jetzt auch die Anstellung von Ärzten möglich. Die von den Sparzwängen des Gesundheitswesens betroffenen Ärzte sind bereits unter ökonomischen Gesichtspunkten gehalten, von den ihnen nun eröffneten Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Entsprechend groß ist daher die derzeitige Nachfrage nach den neuen Gestaltungsmöglichkeiten.
I. Anlass und Ziele des Vertragsarztänderungsgesetzes
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Berufsrecht der Ärzte ist in der Musterberufsordnung-Ärzte (MBO-Ä) geregelt. Zu umfassenden Liberalisierungen des ärztlichen Berufsrechts war es im Jahr 2004 anlässlich der Beschlüsse auf dem 107. Deutschen Ärztetag gekommen. Ziel war es seinerzeit, die Wettbewerbsfähigkeit freiberuflich tätiger Ärzte gegenüber anderen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen zu verbessern. Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetags bedurften zu ihrer Wirksamkeit der Umsetzung in das Berufsre...