Nichtrückkehrtage bei mehrtätigen Arbeitseinsätzen
Leitsatz
1. Aus Abschnitt II Nr. 1 des Verhandlungsprotokolls vom lässt sich nicht ableiten, dass mehrere zusammenhängende
Tage eines Arbeitseinsatzes als ein einziger Nichtrückkehrtag i. S. v. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA zu werten sind (entgegen
, BFHE 207, 452 und vom , I R 31/04, BFH/NV 2005 S. 840).
2. Die in dem , BFHE 207, 452 enthaltene Formulierung „nach getaner Arbeit”
lässt nicht den Schluss zu, dass ein Nichtrückkehrtag erst dann angenommen werden kann, wenn die dem Arbeitnehmer aufgetragene
mehrtägige Arbeit abgeschlossen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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