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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 2798/02 (Kg)

Gesetze: EStG 1997 § 32 Abs. 4 Nr. 3, SGB IX § 2

Kindergeld

Langfristige Arbeitsunfähigkeit bzw. eingeschränkte Arbeitsfähigkeit nach Unfall als Behinderung

Leitsatz

Ein volljähriges Kind, das in Folge eines Unfalls zunächst für 14 Monate krankgeschrieben und anschließend nur eingeschränkt arbeitsfähig ist und eine vor dem Unfall begonnene Berufsausbildung nicht fortsetzen kann, ist nicht als akut erkrankt anzusehen, sondern als behindertes Kind im Sinne von § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG berücksichtigungsfähig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAC-39777

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