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LSG NRW 02.11.2006 L 9 AS 1/05, NWB 11/2007 S. 89

Arbeitsförderung | Verwertung einer Lebensversicherung im Rahmen des Arbeitslosengelds II

Eine Verwertungsfreistellung der Lebensversicherung eines Arbeitsuchenden kommt nicht in Betracht, wenn er sich bei Aufnahme einer langjährigen selbständigen Tätigkeit nicht von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen. Die Verwertung bedeutet keine besondere Härte, wenn der Arbeitsuchende noch im laufenden Verfahren das Angebot der Versicherung ausschlägt, einen Verwertungsausschluss bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs zu vereinbaren, um seine Vorsorgeabsicht erkennbar zu belegen (). Es sei dann davon auszugehen, dass dem Arbeitsuchenden die jederzeitige Verwertbarkeit aus von ihm zu bestimmenden Anlass wichtiger ist als die Sicherung seiner Altersvorsorge; aufgrund seines eigenen Verhaltens sei die Lebensversicherun...