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Einkommensteuer | Altes Körperschaftsteueranrechnungsverfahren ist gemeinschaftswidrig
Nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. konnten Steuerpflichtige von ihrer Einkommensteuerschuld gegenüber dem deutschen Fiskus 3/7 der Dividenden abziehen, die ihnen von inländischen Gesellschaften gezahlt wurden. Dagegen gestattete keine Vorschrift die Anwendung dieses Steuergutschriftmechanismus auf Dividenden, die von Gesellschaften stammen, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Der EuGH hat nun mit Urteil v. 6. 3. 2007 - Rs. C-292/04, Meilicke NWB FAAAC-39375 entschieden, dass dieses bis zum Jahr 2000 einschließlich geltende deutsche Körperschaftsteueranrechnungsverfahren wegen Verstoßes gegen die nach Art. 56 und Art. 58 EG verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit europarechtswidrig war. Da die Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs für Dividenden ergeben, die Inländer von ausländischen Gesellsc...