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BFH 27.11.2008 V R 8/07, NWB direkt 11/2007 S. 10

Echter Zuschuss / Subvention oder umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch

Bei der Übernahme der Medienarbeit durch eine Gesellschaft für eine gemeinnützige Einrichtung liegt ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch und kein nicht steuerbarer echter Zuschuss bzw. keine echte Subvention vor. Auch wenn der Medienarbeit kein gegenseitiger (Geschäftsbesorgungs-)Vertrag zugrunde liegt, bestand zwischen Leistung der Gesellschaft und der Gegenleistung der gemeinnützigen Einrichtung die einen Leistungsaustausch charakterisierende wechselseitige Beziehung.