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OFD Münster 28.02.2007 , NWB direkt 11/2007 S. 6

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Die nach § 35a EStG begünstigten Aufwendungen von Wohnungseigentümern und Mietern sind in der Jahresabrechnung gesondert aufzuführen oder durch eine Bescheinigung des Verwalters oder Vermieters nachzuweisen. Bundesweit abgestimmte Muster für die Bescheinigungen (Rechtslage bis  und ab ) liegen inzwischen vor.