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Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Die nach § 35a EStG begünstigten Aufwendungen von Wohnungseigentümern und Mietern sind in der Jahresabrechnung gesondert aufzuführen oder durch eine Bescheinigung des Verwalters oder Vermieters nachzuweisen. Bundesweit abgestimmte Muster für die Bescheinigungen (Rechtslage bis und ab ) liegen inzwischen vor.