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FG Nürnberg 14.07.2006 VII 175/2002, NWB direkt 11/2007 S. 6
Ermittlung des Entlastungsbetrags nach § 32c EStG
Bei der Berechnung des Entlastungsbetrags nach § 32c EStG ist keine Beschränkung auf den Differenzbetrag zwischen dem zu versteuernden Einkommen und den nach § 34 EStG begünstigten Gewinnen vorzunehmen.