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Vorweggenommene Werbungskosten bei Nießbrauch
Während des Bestehens einer Nießbrauchsbelastung ist ein Abzug von Aufwendungen des Eigentümers als vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung auch dann zu versagen, wenn ein Ende der Nutzung – etwa aufgrund des Alters und der Krankheit der Nießbrauchsberechtigten – im konkreten Fall absehbar ist. Die Nutzung aufgrund fremden Nießbrauchsrechts steht der Annahme einer eigenen Wohnnutzung i. S. des § 10e Abs. 1 EStG grundsätzlich entgegen. In diesem Fall steht dem Steuerpflichtigen auch kein Vorkostenabzug i. S. des § 10e Abs. 6 EStG zu.