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Werterhöhung eines Fremdwährungsdarlehens infolge Wechselkursanstiegs
Bei langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten, die in US-Dollar oder Yen aufgenommen werden, führen Wechselkursschwankungen, die sich bei einer Betrachtung des Wechselkurses über mehrere Jahre im Rahmen des Üblichen halten und nicht auf fundamentalen Veränderungen der wirtschaftlichen und/oder finanzpolitischen Daten beruhen, nicht zu einer dauernden Werterhöhung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG 1999. Bloße Wechselkurserhöhungen von Fremdwährungsverbindlichkeiten können lediglich bei Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs, die bei Bilanzaufstellung noch anhalten, einen höheren dauerhaften Teilwert i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG begründen. Je kürzer die Restlaufzeit der ursprünglich langfristigen Verbindlichkeit wird, desto geringere Anforderungen sind an eine voraussichtlich dauernde Wertänderung i...