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Genossenschaftsanteil im gewillkürten Betriebsvermögen
Beteiligt sich ein Landwirt an einer Genossenschaft, die die Verwertung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hat, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beteiligung keine bloße Kapitalanlage darstellt, sondern aus betrieblichem Anlass erworben wurde. Auch wenn der landwirtschaftliche Betrieb des Steuerpflichtigen keinen direkten Vorteil aus den Genossenschaftsanteilen hat und diese nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, zählen diese zum gewillkürten Betriebsvermögen, wenn sie zur Förderung des Betriebs objektiv geeignet sind und ihre willentliche Zuordnung zum Vermögensbereich nach außen – etwa durch die Erfassung als Anlagevermögen – dokumentiert wurde. Bezüglich der objektiven Eignung zur Förderung des landwirtschaftlichen Betriebs sind Genoss...