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Einkommensteuer | Steuerpflicht von Erträgen aus der Rückzahlung von DAX-Zertifikaten
Erträge aus der Rückzahlung von DAX-Zertifikaten sind gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c Alternative 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 4 EStG steuerpflichtig (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG).
Praxishinweise: Bei der Rückzahlung von DAX-Zertifikaten ist eine Emissionsrendite nicht zu ermitteln, weshalb der steuerpflichtige Ertrag aus den Wertveränderungen der Kapitalanlage (= Marktrendite) zu ermitteln ist. Dies ist der Unterschied zwischen der Einnahme aus der Einlösung und dem Entgelt für den Erwerb des Zertifikats. Bei dieser wirtschaftlichen Ermittlung des Ertrags ist nicht zwischen einem Nutzungsentgelt und einem Kursgewinn zu differenzieren; die Erfassung etwaiger Kursgewinne ist deshalb gerechtfertigt.