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BFH 20.11.2006 VIII R 47/05, StuB 5/2007 S. 198

Umfang der Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung nach Verschmelzung einer Betriebskapitalgesellschaft auf die Besitzgesellschaft

Wird eine Betriebskapitalgesellschaft auf die Besitz-Personengesellschaft (KG) verschmolzen und innerhalb von fünf Jahren nach dem Vermögensübergang ein Mitunternehmeranteil an der KG veräußert, so unterliegt der Teil des Veräußerungsgewinns, der auf das Vermögen entfällt, das der KG (aufnehmender Rechtsträger) bereits vor der Umwandlung gehörte, nicht nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 der Gewerbesteuer (Bestätigung der Rechtsprechung; Bezug: § 18 Abs. 1 und 4, § 14 UmwStG 1995).

Praxishinweise: § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 soll Missbräuche bei Inanspruchnahme einer steuerneutralen Umwandlung verhindern. Deshalb wird eine gewerbesteuerliche Verstrickung des Vermögens der umgewandelten Kapitalgesellschaft angeordnet. Gewinne, die innerhalb von fünf Jahren nach Verschmelzung aus der Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft erzielt werden, un...