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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für Fachkongresse als Werbungskosten
Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dies ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Praxishinweise: Voraussetzung für den Abzug von Bildungsaufwendungen ist stets deren berufliche Veranlassung. Die Tatsache, dass die Veranstaltung im Ausland bzw. an einem touristisch interessanten Ort stattfindet, schließt einen Werbungskostenabzug nicht aus. Sind private Interessen aufgrund des Ablaufs der Veranstaltung nahezu auszuschließen, so sind die gesamten Aufwendungen der beruflichen Sphäre zuzuordnen. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt, handelt es sich...