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FG Köln 10.07.2006 4 V 1449/06, NWB direkt 10/2007 S. 10

Identität von Rechnungsaussteller und Leistendem

Um den Vorsteuerabzug beanspruchen zu können, müssen Rechnungsaussteller und Leistender grundsätzlich identisch sein. Ohne Bedeutung ist insoweit, ob der Leistende seine Leistungsverpflichtung höchstpersönlich ausführt oder durch andere ausführen lässt und inwiefern ihm der wirtschaftliche Erfolg des Geschäfts verbleibt.