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FG Berlin 29.09.2006 9 K 9419/03, NWB direkt 10/2007 S. 5

Abschluss einer Baumaßnahme

Das fehlende Vorhandensein eines begehbaren Bodenbelags schließt als wesentliches Kriterium für die Fertigstellung eines Wohnraums den „Abschluss einer Baumaßnahme” aus.