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BGH 12.12.2006 VI ZR 188/05, NWB 10/2007 S. 80

Berufsrecht | Keine Anwaltskosten für einfache Tätigkeiten in eigener Sache

Ein Rechtsanwalt darf, soweit er selbst betroffen ist, für einfache Angelegenheiten weder Gebühren für die eigene Tätigkeit berechnen noch einen Kollegen mandatieren. Dieser Grundsatz gilt auch für größere Wirtschaftsunternehmen mit eigener Rechtsabteilung und betrifft nicht nur Abmahnungen, sondern auch Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts ( NWB ZAAAC-37812). Im Streitfall hatte ein Anwalt eine Werbeagentur wegen der Zusendung von E-Mail-Spams abgemahnt und gegen sie eine einstweilige Verfügung erwirkt; die Übernahme damit zusammenhängender Anwaltsgebühren hatte die Werbeagentur abgelehnt.