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Vorsteuerabzugsberechtigung bei Auftragserteilung durch mehrere Personen
Recht auf Vorsteuerabzug steht unternehmerisch tätigem Ehegatten anteilig zu
Das regelt die Voraussetzungen und Höhe des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich – ohne Vorliegen einer eigenen Rechtpersönlichkeit der Gemeinschaft – einen Auftrag erteilen.
Der Streitfall
Streitig war, ob und in welchem Umfang einem unternehmerisch tätigen Ehegatte, der zusammen mit seiner Ehefrau Miteigentümer eines Wohnhauses ist, das Recht auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes zusteht, wenn ein Raum ausschließlich für seine unternehmerischen Zwecke verwendet wird. Das zuständige Finanzamt lehnte die vom Ehegatten geltend gemachten Vorsteuerbeträge mit der Begründung ab, Bauherr und Empfänger der Leistung sei die von den Eheleuten gebildete Gemeinschaft. Das Finanzgericht entschied daraufhin, dass der Ehegatte, der zu einem Viertel Miteigentum erworben hatte, ein Viertel der auf das Arbeitszimmer entfallenden Vorsteuerbeträge geltend machen könne. Sowohl der Ehegatte als auch das Finanzamt legten gegen dieses Urteil Revision ein. Der BFH legte dem EuGH die entsprechenden Fragen zur Vorabentscheidung vor.
Entscheidung des EUGH
Nach dem , HE NWB AAAAB-72675 handelt jemand als S...