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FG Köln Urteil v. - 4 V 1449/06 EFG 2007 S. 634 Nr. 8

Gesetze: UStG § 14, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug

Leitsatz

Um den Vorsteuerabzug beanspruchen zu können, müssen Rechnungsaussteller und Leistender grundsätzlich identisch sein. Ohne Bedeutung ist insoweit, ob der Leistende seine Leistungsverpflichtung höchstpersönlich ausführt oder durch andere ausführen lässt und inwiefern ihm der wirtschaftliche Erfolg des Geschäfts verbleibt.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 634 Nr. 8
UStB 2007 S. 163 Nr. 6
XAAAC-38708

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