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IWB Nr. 4 vom Seite 203 Fach 6 China Gr. 2 Seite 102

Das neue DBA zwischen Hongkong und der VR China und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Fei Qiao-Süß

Seit dem ist Hongkong eine Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China. Außenpolitisch gesehen ist Hongkong zwar ein Teil der VR China, wirtschaftlich verfügt Hongkong aber zunächst für 50 Jahre weiterhin über ein unabhängiges Wirtschaftssystem, ein eigenes Recht und ein eigenes Steuersystem. Die Sonderverwaltungszone Hongkong kann gem. Art. 108 des Grundgesetzes für die Sonderverwaltungszone eigene Gesetze erlassen. Insoweit ist Hongkong bis auf den Bereich der Außen- und Verteidigungspolitik autonom.

Am wurde zwischen Hongkong und der Zentralregierung Volksrepublik China eine neue Vereinbarung für die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zwischen Hongkong und Festland-China unterzeichnet (Arrangement between the Mainland of China and the Hongkong Special Administrative Region for the Avoidance of Double Taxation – im Weiteren: DBA China-Hongkong). Das neue DBA ist am in der VR China in Kraft getreten und soll planmäßig am in Hongkong ebenfalls in Kraft treten.

Im Vergleich zum vorangegangenen DBA hat das neue DBA China-Hongkong einen breiteren Regelungsbereich. Die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren wie auch die Besteuerung von ...